🛍️ Wichtige Änderungen beim Paketversand für tricoma Kunden – So geht's richtig!

🛍️ Wichtige Änderungen beim Paketversand für tricoma Kunden – So geht's richtig!

Ab dem 01. April 2025 gelten neue Vorschriften für Pakete mit einem Gewicht von über 10 kg. Was du als tricoma Kunde wissen musst, um Verzögerungen zu vermeiden und den Versand korrekt zu kennzeichnen, erfährst du hier.

tricoma Aktuell 10.03.2025
Peter Pedersen

📦 Wichtige Änderungen im Paketversand – Die neue Postgesetz-Regelung für Pakete mit erhöhtem Gewicht

Als tricoma Kunde im E-Commerce weißt du, wie wichtig es ist, Sendungen schnell und korrekt zu versenden. Aber was passiert, wenn es mal schwerer wird? Wenn du Pakete mit einem Gewicht von über 10 kg verschickst, solltest du dich unbedingt über die neuen Anforderungen des Postgesetzes informieren, die ab dem 01. April 2025 gelten.

Die Modernisierung des Postgesetzes erfordert eine eindeutige Kennzeichnung von Paketen, die ein Gewicht von mehr als 10 kg aufweisen. Dies betrifft nicht nur den Versand mit DHL, sondern auch andere Versanddienstleister. Um Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden, ist es wichtig, dass du die neuen Vorschriften kennst und in dein Versandmanagement integrierst.

Was sich für dich ändert:

Ab dem 01. April 2025 müssen Pakete mit einem Gewicht von über 10 kg sowie Pakete über 20 kg mit einer gut sichtbaren und klar verständlichen Kennzeichnung versehen werden. Diese Maßnahme soll den Zustellkräften von Logistikern wie DHL helfen, ihre Arbeit effizienter und sicherer zu gestalten.

Zu kennzeichnende Produkte:

  • DHL Paket
  • DHL Paket International
  • DHL Paketmarke
  • DHL Paket Produktionsbasierte Abrechnung
  • DHL Paketmarke International

Keine Kennzeichnung erforderlich für:

  • DHL Retouren

Die Kennzeichnung erfolgt auf dem Versandlabel und unterscheidet sich je nach Gewicht des Pakets:

  • Paketgewicht > 10 kg bis 20 kg: spezielle Kennzeichnung erforderlich.

  • Paketgewicht > 20 kg: noch deutlichere Kennzeichnung erforderlich.


Wichtige 3-Punkte-Checkliste für korrekt gekennzeichnete Sendungen:

  1. Korrekte Gewichtsübermittlung in den PAN-Daten (über dein tricoma ERP-System).
  2. Druck und Aufbringen der korrekten Kennzeichnung auf dem Versandlabel.
  3. Einlieferung korrekt gekennzeichneter Pakete mit erhöhtem Gewicht bei DHL.

Wichtiger Hinweis:
Ab dem 01. April 2025 werden Aufwandsentschädigungen für falsche oder fehlende Gewichtsangaben sowie für unvollständige oder falsche Kennzeichnungen erhoben – und zwar nicht nur bei DHL, sondern auch bei anderen Wettbewerbern von DHL.

Was musst du jetzt tun?
Seit Oktober 2024 kannst du die Kennzeichnung über die DHL-Systeme (GeschäftskundenportalVersenden/API) vornehmen. In Ausnahmefällen ist auch ein Aufkleber möglich, den du im Post- und DHL Geschäftskundenportal gegen Entgelt bestellen kannst.

Falls du als tricoma Kunde ein System nutzt, das über EDI-CC arbeitet, solltest du bis zum 31. Dezember 2024 die Anpassung deiner Label erzeugenden Systeme abgeschlossen haben. Weitere Informationen zur Anpassung findest du im Group API Developer Portal unter: developer.dhl.com

Fazit:
Damit dein Paketversand weiterhin reibungslos verläuft und du keine zusätzlichen Kosten durch falsche Kennzeichnungen oder Gewichtsangaben tragen musst, ist es wichtig, dass du dich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machst und diese in deinem tricoma ERP-System umsetzt. Nutze unser Infoblatt, um alle relevanten Details im Blick zu behalten!

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