Ab dem 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für Online-Shops gesetzlich vorgeschrieben. Mit tricoma setzt Du die Anforderungen des EU Accessibility Acts und der WCAG 2.1 zuverlässig um – rechtssicher, zukunftsorientiert und benutzerfreundlich. Erfahre jetzt, wie Du Deinen Shop technisch, gestalterisch und inhaltlich barrierefrei gestaltest – für mehr Reichweite, bessere Nutzererlebnisse und nachhaltigen Erfolg im E-Commerce.
Viele ältere Shop-Templates entsprechen nicht den heutigen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit. tricoma stellt moderne, barrierefreie Shop-Designs zur Verfügung, die auf sauberen HTML-Strukturen, ausreichenden Kontrasten und logischer Inhaltsstruktur basieren. Damit wird nicht nur Barrierefreiheit erreicht, sondern auch Ladegeschwindigkeit, SEO und User Experience deutlich verbessert.
Beginne noch heute und erlebe die Zukunft der Unternehmensplanung - einfach, effizient und erfolgreich.
Jetzt startenDas hängt davon ab, welches Template und welche Plugins Du verwendest. Ältere Shop-Designs erfüllen oft nicht die heutigen Anforderungen. Wir bieten Dir eine professionelle Prüfung und helfen bei der Umstellung auf ein modernes, barrierefreies Setup.
Ja. Wir begleiten Dich von der Prüfung Deines aktuellen Shops bis zur vollständigen Umsetzung – inklusive technischer Anpassung, Beratung, Schulung und gesetzeskonformer Accessibility-Erklärung.
Wichtige Schritte sind z. B.:
Einsatz barrierefreier Templates
Pflege von Alternativtexten bei Bildern
Optimierung von Kontrasten und Schriftgrößen
Anpassung der Formulare für Tastatur- und Screenreader-Nutzung
Einhaltung der WCAG 2.1-Richtlinien
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, kognitiven oder altersbedingten Einschränkungen – Deinen Online-Shop uneingeschränkt nutzen können. Dazu gehören z. B. gut lesbare Schriftgrößen, kontrastreiche Gestaltung, Tastaturbedienung und Screenreader-Kompatibilität.
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz können ausgenommen sein – sofern sie keine betroffenen Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Eine Prüfung im Einzelfall ist jedoch empfehlenswert.
Ab dem 28. Juni 2025 müssen laut EU Accessibility Act alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Online-Shops und Apps, barrierefrei gestaltet sein. Verstöße können rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
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